Bauphysik - bkm-ing
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Bauphysikalische Nachweise

Neben der Tragwerksplanung gehört die Schallschutz- und die Wärmeschutzberechnung,
sowie die Ausstellung von Energieausweisen zu unserem Aufgabengebiet.

Wärmeschutzberechnungen und Energieausweise

Ein effizienter Wärmeschutz schont durch den verringerten Energiebedarf die Ressourcen, mindert den CO2-Austoß und verbessert die Wohnqualität. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert für neue und bestehende Wohngebäude, sowie Nicht-Wohngebäude, die Einhaltung von Mindeststandards hinsichtlich der Dämmeigenschaften und der Qualität der Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Klimatisierung.

Die EnEV legt fest, wie der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und der Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die Erbringung eines Wärmeschutznachweises für Neubauten und oft auch für Bestandsobjekte ist notwendig.

  • Wir erstellen Wärmebedarfsberechnungen nach EnEV für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Wir erstellen Wärmebrückenberechnungen

Anhand eines Energieausweises lassen sich Gebäude gleicher Art und Nutzung, energetisch miteinander vergleichen und bewerten. Die Energie-Einsparverordnung sieht vor, dass bei Verkauf oder Vermietung von Wohnhäusern und Wohnungen, auf Verlangen des Interessenten, ein Energieausweis vorzulegen ist. Dieser gilt 10 Jahre, sofern sich energetisch keine Veränderungen ergeben. Sollten Sie einen Energiepass benötigen oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Wir erstellen Energieausweise
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Schallschutz

Um die Nutzung von Wohn- und Arbeitsräumen in einer angenehmen Atmosphäre gewährleisten zu können, ist ein ausreichender Schallschutz wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Dipl.-Ing. Georg Krüger hat im Rahmen seiner Fortbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden weitreichende Kenntnisse über den Schallschutz gewonnen, so dass wir unsere Kunden schon vor Baubeginn auf mögliche Probleme hinweisen und entsprechende Konzepte erarbeiten können. Unter dem Begriff Schallschutz sind alle technischen Möglichkeiten versammelt, die Schallübertragungen von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindert. Durch geeignete Maßnahmen (z. B. elastische Flächen, Masse, Trennung von Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden.

  • Wir erstellen Schallschutznachweise nach neuesten DIN-Vorschriften.

Brandschutz

Wir übernehmen die Bewertung und Klassifizierung des Feuerwiderstands tragender Bauteile, sowohl für Neu-, als auch für Altbauten im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und erstellen Brandschutznachweise.