Standardleistungsumfang
Zum Standardleistungsumfang einer Energieberatung gehören die Vor-Ort-Beratung in Rethem / Aller oder alternativ der individuelle Sanierungsfahrplan. Das Leistungsbild des individuellen Sanierungsfahrplans ist hier beschrieben. Bei allen darüberhinausgehenden Leistungen beginnend mit der Ausstellung des Energieausweises bis zur Wertermittlung handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.
Energieberatung in Rethem / Aller: Vor-Ort-Beratung
Im Rahmen einer ersten Einschätzung wird der Istzustand des Gebäudes erfasst. Es werden allgemeine Hinweise zur Verbesserung der Gebäudehülle, der Lüftung, solarer Gewinne und zur Anlagentechnik gegeben. Zur Vor-Ort-Beratung sind folgende Unterlagen so weit wie möglich am Tage des Termins bereitzuhalten:
- Bauantragsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen
- Wärmeschutznachweis
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Falls vorhanden: Technische Dokumente zu Photovoltaikanlage, Solarthermie, etc.
Individueller Sanierungsfahrplan
1. Zu Beginn der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes in Rethem / Aller findet ein ausführlicher Termin statt, um die Wünsche und Bedürfnisse des Hauseigentümers bzw. der Hauseigentümerin zu ermitteln. Hierbei können auch nicht energetische Maßnahmen wie z.B. eine Umnutzung des Gebäudes, Barrierefreiheit, eine Wertermittlung etc. besprochen werden.
2. Im Rahmen der Analyse des energetischen Ist-Zustandes erhält man einen realistischen Gesamteindruck des Effizienzniveaus der Immobilie. Zur Veranschaulichung wird der energetische Zustand des Gebäudes mit Hilfe einer Farbklasse dargestellt. Es werden Schwachstellen ausfindig gemacht und dokumentiert.
3. Basierend auf der Bestandsaufnahme werden Sanierungsvorschläge entwickelt und gemeinsam mit dem Hauseigentümer Maßnahmenpakete festgelegt. Bei einer schrittweisen Sanierung können insgesamt 2 bis maximal 5 solcher aufeinander aufbauenden Maßnahmenpakete gebildet werden – mit je bis zu 5 Sanierungskomponenten. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die zeitliche Reihenfolge sowie einen Überblick über die Höhe der voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Effizienzmaßnahmen. Die Maßnahmenpakete können innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden, um sowohl den finanziellen Rahmen der Investitionen optimal zu gestalten als auch Komponenten wie z.B. vollfunktionsfähige Heizungen erst dann zu tauschen, wenn diese abgängig sind. Sobald Einigkeit im Hinblick auf die Anzahl und die zeitliche Schiene bei den Maßnahmenpakten herrscht, wird der individuelle Sanierungsfahrplan fertiggestellt und das zu erzielende Effizienzniveau dargestellt.
4. Nach der detaillierten Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans findet ein Abschlussgespräch statt, in dessen Rahmen alle zuvor besprochenen Maßnahmen anhand der Umsetzungshilfe zum Sanierungsfahrplan noch einmal gemeinsam besprochen werden. Am Ende der Beratung erhalten Sie folgende Dokumente:
- „Mein Sanierungsfahrplan“ – mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten
- „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten inkl. der jeweiligen Effizienzmaßnahmen
Ausstellung des Energieausweises in Rethem / Aller
Zum Verkauf, zur Vermietung oder um sich selbst einen Überblick über das energetische Niveau eines Gebäudes zu verschaffen, wird ein Energieausweis benötigt. Der Energieausweis kann auf zwei unterschiedliche Weisen erstellt werden:
- Verbrauchsabhängig – basierend auf dem Energieverbrauch der letzten Jahre
- Berechnung des Energiebedarfs in Abhängigkeit des Ist-Zustandes des Gebäudes
Wärmebrückenberechnung in Rethem / Aller
Jedes Gebäude weist Wärmebrücken auf. Besonders im Gebäudebestand können Wärmebrücken, wie z.B. Balkone aus Stahlbeton ohne thermische Trennung, ungedämmte Gebäudeecken etc. zu Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung führen. Im Rahmen der Energiebedarfsberechnung spielen Wärmebrücken eine große Rolle und haben einen entscheidenden Einfluss auf die Transmissionswärmeverluste und somit auf die Energiebilanz. Ohne genaue Kenntnisse der Wärmebrücken wird ein pauschaler Zuschlag auf die ermittelten U-Werte der einzelnen Bauteile aufgeschlagen. Wie groß der Einfluss des Zuschlages ist, wird anhand eines einfachen Beispiels klar. Wenn man eine Außenwand nachträglich so gut dämmt, dass der ermittelte U-Wert 0,20 W/m²K beträgt, muss man ohne eine genaue Kenntnis über die Wärmebrücken einen Wärmebrückenzuschlag in Höhe von mindestens 0,10 W/m²K hinzuaddieren. Somit vergrößert (verschlechtert) sich der U-Wert der Außenwand auf 0,30 W/m²K, was einer rechnerischen Verschlechterung von 50 % gleichkommt. Die genaue Wärmebrückenberechnung des Gebäudes kann somit viel Geld sparen. Wenn man z.B. rechnerisch nachweisen kann, dass der tatsächliche Wärmebrückenzuschlag nur 0,04 W/m²K beträgt, ergibt sich eine rechnerische Verschlechterung des U-Wertes nur noch von 20 % und man kommt mit weniger Dämmstoffdicke, einer kleineren Heizung, preiswerteren Fenstern etc. aus.
Heizlastberechnung in Rethem / Aller
Kann ich in meinem Haus eine Wärmepumpe einbauen, obwohl ich keine Fußbodenheizung habe? Diese Frage stellen sich viele Menschen, wenn sie sich Gedanken über einen neuen Wärmeerzeuger machen. Tatsächlich geben nur wenige Energieberater Auskunft über diese wichtige Frage, weil sie nicht zum Standardleistungsumfang einer Energieberatung gehört. Es wird dann der Hinweis auf die Notwendigkeit einer weiteren Fachplanung erteilt. Auch wenn die Heizlastberechnung nicht im Standardleistungsbild einer Energieberatung enthalten ist, gehört sie nach unserem Verständnis zu einer vollständigen Energieberatung dazu. Wenn sichergestellt ist, dass die vorhandenen Heizkörper über ausreichend Leistung verfügen, um auch mit einer reduzierten Vorlauftemperatur die Räume zu beheizen, hat man schon im Rahmen der Energieberatung die Sicherheit, dass der gewählte Energieerzeuger auch in der Praxis funktionieren wird. Durch den von uns erstellten Energiebedarfsausweis sind die meisten Grundlagen programmseitig vorhanden, um daraus den nächsten logischen Planungsschritt zu vollziehen. Nach der Ermittlung der Art und der Größe der vorhandenen Heizkörper können wir die Heizlastberechnung durchführen und ohne zusätzlichen Fachplaner oder Heizungsinstallateur verlässlich Auskunft darüber erteilen, ob z.B. eine Wärmepumpe eingesetzt werden kann.
Hydraulischer Abgleich in Rethem / Aller
Ein Heizkörper wird nicht richtig warm, während ein anderer ständig heiß ist. Dieses Phänomen sowie rauschende Heizkörper sind häufig darauf zurückzuführen, dass die Thermostatventile der Heizköper nicht richtig oder gar nicht eingestellt wurden. Durch den hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass alle Heizkörper gleich viel Wasser erhalten und somit gleichmäßig erwärmt werden. Der hydraulische Abgleich setzt eine Heizlastermittlung voraus. Beim hydraulischen Abgleich handelt es sich um eine zusätzliche Beratungsleistung, die schon ohne weitere energetische Maßnahmen dazu führen kann, dass der Energieverbrauch bis zu 15 % sinkt. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich werden als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 % gefördert.
Lüftungskonzept in Rethem / Aller
Richtig zu lüften ist kein Hexenwerk, wenn man die richtigen Handlungsempfehlungen an die Hand bekommt. Gerade nach einer thermischen Sanierung, bei der z.B. neue Fenster eingebaut werden, eine Dampfbremse unter den Sparren und der Kehlbalkenlage angebracht wird, etc. steigt die Luftdichtigkeit des Gebäudes. Während gerade ältere Gebäude häufig aufgrund von relativen großen Undichtigkeiten nur wenig gelüftet werden mussten, müssen diese Gebäude nach einer Sanierung bewusst gelüftet werden. Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 unter Betrachtung bauphysikalischer, technischer sowie hygienischer Faktoren ist mindestens genauso wichtig wie die Ermittlung von Dämmstoffdicken von Bauteilen, die nachträglich gedämmt werden sollen. Nichtsdestotrotz gehört diese Leistung nicht zum Standardleistungsumfang einer Energieberatung. Hingegen kann man als Energieberater im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans eine Lüftungsanlage zur Raumlüftung vorgeben, ohne zu wissen, ob die Lüftungsanlage überhaupt notwendig ist. Daher empfehlen wir, bereits im Rahmen der Energieberatung auch ein Lüftungskonzept erstellen zu lassen. Wenn mit Hilfe dieses Nachweises belegt werden kann, dass eine Fensterlüftung ausreichend ist, kann man mit dem Lüftungskonzept ggf. sehr viel Geld sparen.
Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door Test) in Rethem / Aller
Bei der Berechnung des Energiebedarfsausweises spielt die Luftdichtigkeit eines Gebäudes eine große Rolle. Je geringer die Luftdichtigkeit ist, desto größer sind die Lüftungswärmeverluste. Im Rahmen der Ermittlung der Lüftungswärmeverluste kann man entweder auf pauschale Vorgaben bezüglich der Luftdichtigkeit zurückgreifen, oder den tatsächlich gemessenen Luftwechsel berücksichtigen. Selbst bei einem Neubau ohne Luftdichtigkeitsprüfung ist der Pauschalwert ungünstiger als der Mindestwert, den man bei einer nachgewiesenen Luftdichtigkeitsprüfung rechnerisch berücksichtigen darf. Bei sanierten Gebäuden wird die Luftdichtigkeit z.B. durch den Einbau neuer Fenster, durch das Aufbringen einer neuen luftdichten Ebene im Dach etc. meistens deutlich verbessert. Um diesen positiven Effekt nutzen zu können, sollte man stets eine Luftdichtigkeitsprüfung baubegleitend zur Gebäudesanierung durchführen lassen. Die Kosten für das anfallende Honorar werden im Normalfall durch Einsparungen bei der Wärmedämmung, bei der Größe des Wärmeerzeugers und/oder der Heizkörper etc. kompensiert, so dass die Gesamtkosten der Maßnahmen durch die Luftdichtigkeitsprüfung sinken.
Gebäudeaufmaß / Bestandszeichnungen in Rethem / Aller
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Bauantragsunterlagen, die Bauzeichnungen, die Statik etc. des Gebäudes verloren gegangen sind. Sollte das der Fall sein, können wir das Gebäude aufmessen und daraus neue Bestandszeichnungen erstellen. Diese Zeichnungen sind nicht nur für die Energieberatung von entscheidender Bedeutung, sondern sind auch für die folgenden Baumaßnahmen dringend erforderlich. Außerdem sind sie bei einem möglichen Verkauf der Immobilie für den Käufer wichtig, um sie z.B. bei der Finanzierung des Gebäudes etc. vorlegen zu können.
Wertermittlung von Wohngebäuden in Rethem / Aller
Lohnt sich das alles überhaupt noch? Gute Frage. Tatsächlich scheuen manche Hauseigentümer eine Sanierung ihres Gebäudes, weil sie unsicher sind, ob die Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind. Gerade bei alten Gebäuden, deren baulicher Zustand unabhängig von energetischen Fragen ohnehin sanierungsbedürftig ist, kann man mit einer Wertermittlung den Wert des Grundstücks und der Immobilie ermitteln, um dem Hauseigentümer eine wichtige Entscheidungshilfe für weitere Maßnahmen an die Hand zu geben. Mit Hilfe des Sachwertverfahrens können wir den Wert des bebauten Grundstücks vor und nach der Sanierung ermitteln und somit eine wichtige Auskunft zur Werthaltigkeit des Gebäudes geben.