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Schallschutz

Mit steigender Qualität der Gebäude steigen auch die Ansprüche der Bewohner an den Schallschutz. Dass die gültige Schallschutznorm mit dem Mindestschallschutz nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wurde bereits durch viele Gerichtsurteile bestätigt. Daher ist es wichtig, bei Schallschutzberechnungen einen Planer an seiner Seite zu haben, der den Bauherrn schon vor Baubeginn auf mögliche Probleme hinweist und entsprechende Konzepte erarbeitet. Dipl.-Ing. Georg Krüger hat im Rahmen seiner Fortbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden weitreichende Kenntnisse über den Schallschutz gewonnen, so dass wir in der Lage sind, unsere Kunden auf überdurchschnittlich hohem Niveau in diesem Aufgabenfeld zu beraten.

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