Energieausweise
Mieterwechsel, Verkauf einer Immobilie?
Nach der Energieeinsparverordnung muss man einen Anhaltswert über den Energieverbrauch einer Immobilie haben. Dies gilt beim Neubau, beim Verkauf, bei Vermietung oder beim Leasing einer Immobilie und erfolgt durch einen Energieausweis. Dieser gilt 10 Jahre, sofern sich energetisch keine Veränderungen ergeben.
Bei Gebäuden mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, hat der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Während seiner Fortbildung an einem bauphysikalischen Institut hat Herr Mirecki ein fundiertes Wissen über die Erstellung von Energieausweisen erworben, so dass wir diese Leistung ebenfalls anbieten.