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Baugrundgutachten

Zitat aus DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke) Abs. 4.1

Für jede Bauaufgabe müssen Aufbau und Beschaffenheit von Boden und Fels im Baugrund sowie die Grundwasserverhältnisse ausreichend bekannt sein, um insbesondere die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks sowie die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umgebung sicher beurteilen zu können. Hierzu müssen geotechnische Untersuchungen projektbezogen ausgeführt werden.

Im vorherigen Absatz wird zwei mal das Wort „müssen“ verwendet. Folglich ist eine Baugrunduntersuchung keine freiwillige oder willkürliche Maßnahme.

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